E-Mobility & Energieeffizienz von Gebäuden

Mann beim Laden seines E-Autos

E-Mobility & Energieeffizienz von Gebäuden

Diese beiden Themen haben auf den ersten Blick nicht allzu viel miteinander zu tun. Doch ihre Zusammengehörigkeit fußt sogar auf gesetzlichen Vorgaben.

Grundlage: Die EPBD

Die Energy Performance of Buildings Directive, auf Deutsch Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, abgekürzt EPBD, ist eine EU-Richtlinie. Sie zielt auf eine höhere Energieeffizienz und geringere Emissionen von Gebäuden in den EU-Ländern ab. Die Richtlinie wurde erstmals 2002 verabschiedet und seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt 2018.

Die Hauptziele der EPBD sind die Erreichung eines emissionsfreien Gebäudebestands bis 2050 und die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz. Diese Ziele sind Teil des „Fit for 55“-Pakets der EU-Kommission, das darauf abzielt, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken.

Neue Anforderungen und Maßnahmen der EPBD liegen neben Energieeffizienzstandards, dem Bau von Niedrigstenergiegebäuden, der Weiterentwicklung von Energieausweisen usw. auch in der Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in neuen und renovierten Gebäuden.

Die EPBD richtet sich dabei an alle EU-Länder und bildet die Grundlage für nationale Gesetze, die die EU-Vorgaben umsetzen.

Exkurs Deutschland: Das GEIG

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, ist ein deutsches Gesetz, das die Vorgaben der EPBD im Bereich Ladeinfrastruktur für Elektromobilität umsetzt. Es trat am 25. März 2021 in Kraft und legt fest, wie Gebäude in Bezug auf Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssen.

Die wichtigsten Regelungen des GEIG:

  • Neubauten und größere Renovierungen: Bei Neubauten oder größeren Renovierungen von Gebäuden müssen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge eingeplant werden:
    • Für Wohngebäude muss jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur (z.B. Kabelrohren) für Ladepunkte ausgerüstet sein.
    • Bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen müssen mindestens 20 % der Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden.
  • Mindestens ein Ladepunkt: Nichtwohngebäude mit mehr als 10 Stellplätzen müssen mindestens einen funktionsfähigen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge bereitstellen.

Fazit

Die EPBD und das GEIG sind entscheidende Instrumente zur Förderung der Energieeffizienz und der Elektromobilität in der EU, insbesondere in Deutschland. Die EPBD setzt ehrgeizige Ziele für einen emissionsfreien Gebäudebestand bis 2050 und fordert unter anderem die Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Das GEIG konkretisiert diese Vorgaben für Deutschland und stellt sicher, dass Neubauten und größere Renovierungen entsprechend ausgestattet werden. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Zukunft.

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